Zulassung zum Studium und Anmeldung zum 1. Semester |
Antrag auf Zulassung zum Studium
Die Zulassung zum Studium ist bei den Geschäftsstellen zu beantragen. Der Vordruck dazu kann im Down- load ausgedruckt werden. Ein Foto im Passformat ist dem Antrag beizugeben. Die Zulassung zum Studium wird schriftlich bestätigt. Sie erhalten mit der Zulassungsbestätigung gleichzeitig Ihre Matrikelnummer, die Sie Dritten nicht zugänglich machen sollten!
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Anmeldung für das 1.Semester
Zusätzlich zum Zulassungantrag (= Anmeldung als ordentlicher Hörer zum Studiengang) ist auch eine Anmel- dung zur Teilnahme am aktuellen Semester (= Semesteranmeldung) notwendig. Der Vordruck dazu kann eben- falls im Download ausgedruckt werden. Bitte reichen Sie Zulassungsantrag und Semesteranmeldung gemein- sam bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle ein.
Download Semester-Anmeldung pdf
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie bei der Studienaufname zwei Vordrucke ausfüllen müssen. Im Gegensatz zu anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien verzichten wir jedoch auf den Abschluss eines Fort-/Weiterbildungsvertrags, der sich von Semester zu Semester stillschweigend verlängern würde, wenn Sie nicht rechtzeitig schriftlich kündigen. Mit unserer Lösung bewahren Sie sich ein Stück mehr an Flexibilität und persönlicher Freiheit bei Ihren Planungen. Andererseits sind wir von unseren Produkten und der Qualität unserer Angebote so überzeugt, dass es keiner vertraglichen Bindung bedarf. Auch ohne Vertrag werden Sie mit Freunde und Motivation unsere Fortbildungsangebote bis zur abschließenden Diplomprüfung wahrnehmen und Ihr Studium nicht vorzeitig beenden.
Anmeldungen zum 2. und die weiteren Semester |
Die Hörerinnen und Hörer müssen sich ab dem zweiten Semester für jedes Semester vor Semesterbeginn bei der örtlich zuständigen Geschäftsstelle neu anmelden. Der Vordruck dazu kann im Download ausgedruckt werden. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck rechtzeitig vor dem Semesterbeginn Ihrer Ge- schäftsstelle.
Änderungen bei der Anschrift und beim Beruf (auch Arbeitsgeberwechsel!) bitten wir baldmöglichst der zuständigen Geschäftsstelle bekanntzugeben.
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Gasthörer sind Hörerinnen und Hörer, die nur bestimmte Vortragsreihen besuchen und keine Diplomprüfung ablegen wollen.
Die Teilnahme als Gasthörer ist an keinerlei Voraussetzungen gebunden. Sie wird jedoch nur denen empfohlen, deren Allgemeinbildung und fachliche Kenntnisse für den Besuch der Vorlesungen und Übungen befähigen.
Von Gasthörern sind 8,50 € je besuchter Vorlesung zu entrichten. Die Gebühren sind vor Beginn der Vorlesungen fällig.
Nach Zahlung der Gebühren erhalten Sie eine Gasthörerkarte, die zum Besuch der angemeldeten Vorlesungen berechtigt.
Download Anmeldung-Gasthoerer pdf
Der Studienausweis wird erst dann von der Geschäftsstelle Würzburg ausgestellt, wenn die Anmeldegebühr sowie die Hörergebühr für das 1. Semester überwiesen sind und das Passfoto vorliegt. Der Studienausweis wird für jedes der folgenden Semester neu ausgestellt. Voraussetzung ist jeweils, dass die Semesteranmeldung vorliegt und die Hörergebühr entrichtet wurde. Der Studienausweis ist nur dann gültig, wenn er gemeinsam mit dem Personalaus- weis oder einem Reisepass vorgelegt wird.
Der Studienausweis bzw. die Gasthörerkarte ist in allen Vorlesungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Klausuren können nur dann geschrieben werden, wenn der gültige Studienausweis vorgelegt wird.
Bei vorzeitiger Beendigung des Studiums ist der noch gültige Studienausweis unaufgefordert zurückzugeben. Zum Studiumsende ist dem Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung eine Kopie des Studienausweises beizulegen. Der Studienausweis ist spätestens bei der mündlichen Diplomprüfung an die VWA Würzburg zurückzugeben.
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